VORSORGE
Vorsorgedokumente vom VorsorgeAnwalt
Wir beraten Sie umfassend und individuell und erstellen mit Ihnen rechtssichere Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Diese Vorsorgedokumente sind besonders wichtig.
Entscheiden Sie selbst, wer für Sie handeln soll und welche medizinischen Maßnahmen Sie erlauben und welche nicht.
Vorsorgevollmacht
Sie können bestimmen, wer für Sie handeln soll – im privaten sowie im finanziellen Bereich.
Patientenverfügung
Sie können rechtsverbindlich festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie am Lebensende oder bei schwerer Krankheit zulassen und welche Sie nicht..
Betreuungsverfügung
Sie können selbst entscheiden, wer Ihr Betreuer sein soll und ihm Anweisungen geben, wie er die Betreuung ausüben soll.
Als Rechtsanwältin habe ich mich bewusst dafür entschieden, Menschen bei der Erstellung von Vorsorgedokumenten zu unterstützen.
Die Lebenssituationen meiner Mandanten sind sehr unterschiedlich. Aus meiner Sicht sollten Vorsorgedokumente daher individuell gestaltet und passgenau sein.
Ich bin Mitglied im VorsorgeAnwalt e.V., einem bundesweiten Zusammenschluss von Rechtsanwälten, die auf das Vorsorgerecht spezialisiert sind.
Aufgrund meiner persönlichen Erfahrungen kann ich meine Mandanten nicht nur fachlich beraten, sondern auch persönliche Aspekte bei der Beratung berücksichtigen.
Weitere Informationen
VORSORGE
Hausbesuche
Gerne bieten wir Ihnen auch Hausbesuche an.
Beglaubigung und Beurkundung
Unsere Mandanten entscheiden sich bewusst dafür, ihre Vorsorgedokumente bei uns zu gestalten.
Da wir jedoch keine Notare sind, können wir die Vorsorgevollmachten nicht für unsere Mandanten unterschriftsbeglaubigen oder beurkunden.
Wir empfehlen unseren Mandanten jedoch stets, ihre Vorsorgevollmacht anschließend notariell beglaubigen oder beurkunden zu lassen (weitere Informationen hierzu finden Sie hier).
Die Beglaubigungs- bzw. Beurkundungskosten fallen zusätzlich zu unserem Beratungshonorar an.
Sie können selbstverständlich auch direkt einen Notar für die Gestaltung von Vorsorgedokumenten aufsuchen. Allerdings bieten Notare bei Vorsorgedokumenten meist keine so umfassende Beratung, die Sie bei uns stets erhalten.
Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde
Rechtlich gesehen kann eine Beglaubigung nicht nur durch einen Notar, sondern auch durch die Betreuungsbehörde (in Düsseldorf heißt sie Betreuungsstelle) erfolgen.
Wir empfehlen uneren Mandanten jedoch die Beglaubigung durch die Betreuungsstelle inzwischen nicht mehr. Denn durch eine Gesetzesänderung (gültig ab dem 01.01.2023) ist eine Vorsorgevollmacht, die durch die Betreuungsstelle beglaubigt wurde, in wichtigen Teilbereichen nicht mehr einsetzbar.
Da es diese Einschränkungen bei notariell beglaubigten Vorsorgevollmachten nicht besteht, empfehlen wir die Beglaubigung durch einen Notar.
Zentrales Vorsorgeregister
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Vorsorgevollmacht und Ihre Betreuungsverfügung beim Zentralen Vorsorgeregister registrieren zu lassen.
Zweck einer solchen Registrierung ist es, die Betreuungsgerichte darüber zu informieren, dass Sie einen Vorsorgebevollmächtigten haben und keinen Betreuer brauchen. So kann in einem Fall der Fälle verhindert werden, dass ein Betreuungsrichter für Sie eine Betreuung anordnet, obwohl Sie einen Vorsorgebevollmächtigten haben.
Sie können selbst diese Registrierung vornehmen oder wir können dies gerne für Sie erledigen. Für die Registrierung erheben wir keine Kosten, Sie müssten lediglich die Gebühren zahlen, die das Zentrale Vorsorgeregister erhebt.
Gebührenbeispiel: Die Registrierung einer Vorsorgevollmacht mit zwei Vorsorgebevollmächtigten durch uns kostet 19 Euro.
Weitere Informationen finden Sie unter www.vorsorgeregister.de.
Palliativ – was bedeutet das?
Was „palliativ“ bedeutet, wo eine palliative Versorgung stattfindet und was der Unterschied zu einem Hospiz ist, erfahren Sie hier.