Beglaubigung und Beurkundung

Unsere Empfehlung: Beglaubigung oder Beurkundung Unsere Empfehlung für unsere Mandanten lautet, ihre Vorsorgevollmacht entweder notariell beglaubigen (1) oder notariell beurkunden zu lassen. Was ist eigentlich eine Beglaubigung und was ist eine Beurkundung?...