Steuerrecht

STEUERSTREIT

STEUERSTREIT LOHNT SICH HÄUFIG

Viele Steuerbescheide sind rechtswidrig. Das Finanzamt hat sämtliche Umstände des jeweiligen Steuerfalles zu berücksichtigen – auch die Umstände, die sich für den Bürger positiv steuerlich auswirken. In der Praxis geschieht dies jedoch leider allzuhäufig nicht.

Dann müssen die Rechte der Mandantinnen und Mandanten gegenüber dem Finanzamt gegebenenfalls im Einspruchsverfahren oder vor dem Finanzgericht erkämpft werden.

Häufig wird gleichzeitig zu einem Steuerstrafverfahren auch über steuerliche Fragen gestritten.

Bei einem solchen Steuerstreit stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer steuerrechtlichen Interessen zur Seite. Wir begleiten Steuerprüfungen, die bei Ihnen stattfinden. Wir führen für Sie Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren und vertreten Sie vor den zuständigen Gerichten.

Wir setzen uns für die Durchsetzung Ihrer individuellen Rechtsposition gegenüber den Finanzbehörden und vor den Finanzgerichten ein. Als Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater bieten wir Ihnen neben Fachwissen im materiell-rechtlichen Steuerrecht zudem die notwendigen Kenntnisse und die Erfahrung im steuerlichen Verfahrensrecht.

Aufgrund der Komplexität und Unbeständigkeit des Steuerrechts herrscht auch bei den Finanzämtern nicht selten Unklarheit über die richtige Anwendung steuerlicher Normen. Durch den Steuerstreit soll sichergestellt werden, dass das Finanzamt sich an Recht und Gesetz hält, den Sachverhalt rechtmäßig ermittelt und das Ermessen rechtmäßig ausübt. Insofern schafft der Steuerstreit Rechtssicherheit.

Der Steuerstreit kann zudem dienlich sein, um festzustellen, ob eventuell eine Haftpflicht Ihres Steuerberater wegen eines Fehlers besteht.

STEUERSTREITVERFAHREN

Es gibt zahlreiche Anlässe für Steuerstreit, z.B.

  • Betriebsprüfung / Außenprüfung
  • Umsatzsteuer-Sonderprüfung
  • Lohnsteuer-Sonderprüfung
  • Fehlerhafte Steuerbescheide
  • Einspruchsverfahren
  • Finanzgerichtliche Verfahren