ERBRECHT
ERBEN & VERERBEN
Gerade im Erbrecht kommt es oft zu Meinungsverschiedenheiten oder Konflikten innerhalb der Familie (oder zwischen den beteiligten Personen). Trotzdem lassen sich viele Angelegenheiten kooperativ lösen. Eine außergerichtliche Lösung verursacht meist weniger Kosten und spart Zeit. In manchen Fällen jedoch ist eine streitige Vorgehensweise angezeigt. Wir suchen mit Ihnen die für Sie beste Lösung und haben dabei auch andere als rein rechtliche Aspekte immer im Blickfeld
Testament/ Vermögens- und Nachlassplanung
Sie möchten für die Zukunft Ihrer Familie vorsorgen, Sie möchten nahestehende Personen für den Fall der Fälle absichern, Sie möchten nicht, dass Ihr Vermögen in bestimmte Hände gerät, Sie möchten Steuern sparen … – es gibt zahlreiche Situationen, in denen es wichtig ist, sich über den eigenen Nachlass Gedanken zu machen.
Wir besprechen mit Ihnen die Gestaltungsmöglichkeiten – so kann schon die Entscheidung z.B. zwischen einer Vermögensübertragung zu Lebzeiten, Testament oder Erbvertrag nicht einfach sein.
Weitere Informationen:
Vor- und Nachteile einer lebzeitigen Vermögensübertragung (Schenkung)
Nach dem Erbfall
Bei Eintritt des Erbfalls entstehen häufig viele Fragen und Probleme: Wer ist zu welchem Anteil Erbe geworden? Welche Rechte habe ich in der Erbengemeinschaft? Soll ich die Erbschaft ausschlagen oder annehmen? Wofür hafte ich als Erbe? Ich bin enterbt – welche Ansprüche habe ich?
Erbrechtsangelegenheiten sind zudem Familienangelegenheiten, die oft besonderes Feingefühl und Gespür für die jeweilige Situation verlangen. Mit mediativer Kompetenz ausgestattet helfen wir Ihnen bei all Ihren Fragen und der möglichen Lösung der auftretenden Probleme.
Testamentsvollstreckung
Das Ziel der Testamentsvollstreckung ist, dass der letzte Wille des Erblassers auch tatsächlich – wie von ihm gewünscht – umgesetzt wird. Die Testamentsvollstreckung kann in vielen Fällen eine außerordentlich sinnvolle und sogar notwendige Gestaltungsempfehlung sein. So kann eine Testamentsvollstreckung in zahlreichen Fällen z.B. zum Schutz Ihres Vermögens, zum Familienfrieden oder zur Steuerersparnis führen.
Falls Sie sich für eine Testamentsvollstreckung entscheiden, gilt es zudem die Person des Testamentsvollstreckers sorgfältig auszuwählen. Zum einen sollte im Zweifel eine externe Person mit der Testamentsvollstreckung beauftragt werden, die nicht den Vorwurf der Parteilichkeit trifft. Zum anderen erfordert das Amt des Testamentsvollstreckers gleichzeitig Durchsetzungs- und Einfühlungsvermögen gegenüber den Erben sowie die genaue Kenntnis der zahlreichen Regeln und Pflichten, die für einen Testamentsvollstrecker gelten.
Patienten- und Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht
Zu jeder sinnvollen Nachfolgeplanung gehören diese begleitenden Regelungen. Nur wer sich dieser Themen annimmt, macht wirksam von seinem Recht auf Selbstbestimmung Gebrauch. Es gibt eine Vielzahl von Mustern z.B. im Internet oder im Buchhandel. Diese werden aber kaum eine für Sie maßgeschneiderte Lösung möglich machen. Bei uns erwartet Sie eine individuelle, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung zu diesen sensiblen Themen.
Information
ERBRECHT
Testament
Wer ein wirksames, vollständiges und zweckmäßiges Testament errichten will, sollte dazu einen qualifizierten Berater beauftragen.
Schenkung
In bestimmten Fällen kann es überaus sinnvoll sein, bereits zu Lebzeiten sein Vermögen auf denjenigen übertragen, der im Erbfall das Vermögen ohnehin erhalten soll.
Vorsorge
Vorsorgedokumente sollten zu Ihnen und Ihrem Leben passen. Wir erstellen individuell für Sie rechtssichere Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen.
Pflichtteil
Möchten Sie Ihren Pflichtteil geltend machen, weil Sie enterbt wurden? Wir beraten Sie, wie Sie Ihren Anspruch auf den Pflichtteil durchsetzen können.
Erbschaftsteuer
In vielen Fällen lässt sich eine hohe Belastung mit Erbschaftssteuer vermeiden. Oder das Finanzamt fordert eine Erbschaftsteuererklärung? Lassen Sie sich vom Steuerberater / Fachanwalt für Steuerrecht beraten.
Weitere Themen
Sie benötigen Beratung oder anwaltiche Vertrung zum Beispiel zu den Themen Erbstreit, Erbauseinandersetzung, Testamentsvollstreckung oder Erbengemeinschaft? Sprechen Sie uns gerne an.